Fachanforderungen, Ziele etc.

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1. Grundlagen der Unterrichtsarbeit
Unsere heutige Welt befindet sich stärker als je zuvor in einem ständigen Wandel. Die schnellen technischen, wirtschaftlichen, sozialen und geistigen Veränderungen, der große Einfluss der Medien sowie eine sich entwickelnde religiöse und ethische Vielfalt wirken in erheblichem Maße auch auf die Schule und die Schüler ein, die diese Situation unterschiedlich erleben und verarbeiten. Die einen stehen staunend oder begeistert den neuen Herausforderungen gegenüber, andere erleben sie eher als Bedrohung oder Verunsicherung. Auf beide Erlebnisweisen hat die Schule zu reagieren.

Durch das Zusammenrücken der Großräume der Welt, das durch mediale Möglichkeiten noch verstärkt wird, sind uns Informationen aus allen Teilen der Welt – über das noch zu schaffende gemeinsame Europa hinaus – ständig zugänglich. Damit wird uns auf der einen Seite eine globale Anschauungs- und Lebensweise möglich, andererseits wird damit eine Besinnung auf die eigenen Standpunkte, Normen und Werte sowie auf die Aufgaben einer gemeinsamen Grundbildung notwendig. Die daran zu stellenden Anforderungen sind Mittelpunkt dieses einleitenden Teils. Die fachspezifischen Aufgaben, wie sie in den Fachlehrplänen formuliert sind, gehen von diesen Grundsätzen aus.
Für die schulische Arbeit an den deutschen Privatschulen in Nordschleswig heißt das zunächst, die Zielsetzungen des Deutschen Schul- und Sprachvereins für Nordschleswig umzusetzen.
Die deutschen Schulen in Nordschleswig sind Schulen der deutschen Minderheit. Ihre Aufgabe ist es, ihre Schüler so auf die Zukunft vorzubereiten, dass sie in der Lage sind, vielfältige Aufgaben in ihrem späteren Wirkungskreis übernehmen zu können.
Auf diesem Wege wird den Schülern deutsche Sprache und Kultur vermittelt. Gleichzeitig werden sie als Mitglieder der dänischen Gesellschaft in die dänische Kultur- und Sprachwelt eingeführt. Die Schulen schaffen damit die Möglichkeit, ein Leben in zwei Kulturwelten mit den Hauptsprachen Deutsch und Dänisch führen zu können, wobei Deutsch die Unterrichtssprache ist.

Zum Bildungsauftrag unserer Schulen gehört die Erziehung zur Toleranz und Selbstbestimmung. Die Mitgestaltung einer freiheitlichen, demokratischen Ordnung, wie sie sich aus den Grundgesetzen in Dänemark und Deutschland ergibt, basiert auf der Grundlage christlicher und ethisch verantwortbarer, humaner Wertvorstellungen. Ein weiterer Grundpfeiler der schulischen Arbeit ist die Kenntnis der nordschleswigschen Region und die Verbundenheit zur Volksgruppe.

2. Aufgaben im Rahmen einer grundlegenden schulischen Bildung
Die Umsetzung der mit den genannten Grundlagen verbundenen Aufgaben basiert auf bestimmten Grundsätzen, die in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit wirksam werden sollen. Dazu gehören im Besonderen Grundwerte des menschlichen Zusammenlebens wie Frieden, Menschenrechte und Verantwortung für den Mitmenschen, aber auch der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, der eigenen Gesundheit und der anderer Menschen.

Die Schule muss sich auf die genannten Veränderungen der wirtschaftlichen, technischen und sozialen Bedingungen einstellen. Ihr Ziel ist es, die Schüler zur Mitwirkung an den Aufgaben in der Schule, dem späteren Beruf und der Gesellschaft zu befähigen. Dazu ist es notwendig, ihnen zur Entfaltung ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten, individuellen Begabungen und Neigungen zu verhelfen. Der Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Die persönliche Entwicklung von Schülern kann zusätzlich gefördert werden, indem auch die Schule Möglichkeiten der Mitwirkung anbietet und den Rahmen für Mitverantwortung schafft.

Die deutschen Schulen in Nordschleswig legen sehr viel Wert auf die Anforderungen, die an eine breit angelegte grundlegende Bildung gestellt werden müssen. Dazu gehören in erster Linie solide Kenntnisse und Fertigkeiten in den klassischen Kulturtechniken des Lesens, Schreibens und der Mathematik sowie die Beherrschung von Arbeits- und Lerntechniken, die es ermöglichen sollen, selbständig Lernprozesse bewältigen zu können. Die Benutzung informationstechnischer Hilfsmittel wird diese grundlegenden Qualifikationen sowie alle darauf aufbauenden Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten sinnvoll unterstützen.

In einer pluralistischen Welt werden eine Reihe grundlegender Fähigkeiten auf sozialer, sachlicher und persönlicher Ebene wichtig, die es im schulischen und außerschulischen Zusammenhang zu fördern gilt. Zu diesen gehört die Bereitschaft, sich mit neuen Entwicklungen und Tendenzen
auseinander zu setzen, die Fähigkeit, selbständig weiterzulernen und in Zusammenhängen denken zu können sowie Leistungswillen, Kreativität, Eigenverantwortlichkeit und die Fähigkeit zu sachlich begründeter Kritik. Solche persönlichen Qualifikationen sollten jedoch immer einhergehen mit der Fähigkeit, mit anderen zusammenarbeiten zu wollen und zu können, auch für eine Gruppe Verantwortung zu tragen und Einsatz zu leisten. Hinzuwirken ist auch auf die Entwicklung von Verhaltensweisen, die die schulische Arbeit und den Einstieg in das Berufsleben erleichtern können, wie zum Beispiel Fleiß, Pünktlichkeit, Ordnung und Zuverlässigkeit.

3. Hinweise zur Gestaltung und Umsetzung des Lehrplans

Der Lehrplan mit seinem einleitenden Teil, den Fachlehrplänen und den Teilen des Anhangs ist als Ganzes für die Arbeit an den deutschen Schulen in Nordschleswig verbindlich, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bestimmte Teile ergänzenden oder Vorschlagscharakter haben. Die Lehrpläne sollen den an der schulischen Arbeit Beteiligten die Möglichkeit
geben, die über das genau Vorgeschriebene hinaus bestehenden Freiräume zu nutzen für die Gestaltung des Schullebens, die eigene Gestaltung und Weiterentwicklung der Unterrichtsarbeit und der Zusammenarbeit von Lehrern, Schülern und Eltern.

Orientierungspunkte des Lehrplans sind pädagogische, fachliche und fachdidaktische Tendenzen in Dänemark und Deutschland, wobei besonders auf Schleswig-Holstein Bezug genommen wurde, um die Voraussetzungen für ein Prüfungsniveau zu schaffen, das eine Anerkennung der Schulabschlüsse in beiden Ländern ermöglicht.
Die Satzungen und Zielsetzungen des Deutschen Schul- und Sprachvereins für Nordschleswig, „Lov om frie grundskoler“ und die Grundgesetze beider Länder bilden die Rechtsgrundlage für die Arbeit an unseren Schulen, während sich die unterrichtlichen Inhalte, Arbeitsweisen und Entwicklungen an den jeweils in Dänemark und Deutschland (Schleswig-Holstein) geltenden Lehrplänen orientieren. (siehe Hinweise im Anhang)

Die Gestaltung der Lehrpläne in den einzelnen Fächern orientiert sich zum einen an der Systematik der Schulfächer und ihrer Bezugswissenschaften, zum anderen an den Bedürfnissen, Begabungen und Neigungen der Schüler. In diesem Spannungsfeld wird eine Reihe genereller Prinzipien wichtig, die die schulische Arbeit bestimmen. Diese sind je nach Fach mit unterschiedlichen Schwerpunkten in den Fachlehrplänen berücksichtigt.

Wenn dem Schüler ermöglicht werden soll, das Lernen zu lernen, ist seinem eigenen handelnden Tun viel Platz einzuräumen. Handlungsorientierter Unterricht erfüllt zudem am ehesten die Forderung nach einem Lernen über „verschiedene Kanäle“, das alle Sinne einbezieht. Damit verbunden ist die Notwendigkeit, in bestimmten Lernabschnitten zunehmend eigenständige
Entscheidungen treffen zu können sowie zu Kooperation und Teamarbeit angeleitet zu werden.
Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen von Schülern macht es zwingend erforderlich, dass in allen Klassenstufen Formen der Differenzierung und Individualisierung in der täglichen Arbeit verwendet werden. Schon die Organisation des Unterrichts, für den sich häufig offenere Formen anbieten – Freiarbeit, Stationsunterricht, Wochen- und Tagesplanarbeit, Lernen in Handlungsfeldern, Arbeit in Gruppen unterschiedlicher Art u.a. – , ermöglicht es häufig, dass Schüler ihren eigenen Lernweg auf einem angepassten Niveau finden. Lernorte außerhalb der Schule sind immer dann zu nutzen, wenn dadurch Unterrichtsziele anschaulicher und umfassender erreicht werden können als in der begrenzten Anschauung des Klassenzimmers. Eine angemessene Vor- und Nachbereitung wird dabei vorausgesetzt.

Auf der Grundlage guter Kenntnisse in den Kulturtechniken und anderer grundlegender Fähigkeiten und Fertigkeiten werden Formen fächerübergreifenden Arbeitens immer dann eingesetzt, wenn den Schülern die thematischen Zusammenhänge auf diesem Wege besser vermittelt werden können als im Einzelfachunterricht. Fächerübergreifendes Arbeiten kann bereits in den ersten Schuljahren, zunehmend jedoch in den weiteren Jahrgangsstufen durchgeführt werden. Es ist Aufgabe der Lehrkräfte, in Planungskonferenzen Form und Umfang des fächerübergreifenden Unterrichts festzulegen.

Einer mehr aktiven Gestaltung des Unterrichts kommt die Forderung nach Stärkung der praktisch-musischen Dimension nach, die jedoch nicht nur die traditionell praktischen und musischen Fächer, sondern alle immer dann einbeziehen soll, wenn es sinnvoll erscheint.
Letzteres gilt auch für die Förderung des Bewusstseins von der Pflege und Erhaltung der Natur und seiner Ressourcen. Informationstechnologie im Unterricht wird zunehmend – entsprechend der Ausstattung der Schulen mit Geräten und pädagogisch sinnvollen Programmen – integraler Bestandteil aller Fächer. Ihr Einsatz leitet sich aber von pädagogischen, fachdidaktischen oder
methodischen Begründungen ab.